Update Überbrückungshilfe 3 vom 13.04.2021
Jetzt einmalig bis zu 20.000 € Förderung für Digitalisierung nutzen!
Auszug Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Überbrückungshilfe 3:
Investitionen in Digitalisierung, z. B.
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops,
 - erstmalige SEO-Maßnahmen,
 - Website-Ausbau,
 - Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten,
 - Kompetenz- Workshops in digitalen Anwendungen,
 - Foto- & Video- Shootings,
 
wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind. Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater m,w,d etc.) einzureichen.
		    
