Am 29. Juni hat der Bundestag und Bundesrat den ersten Teil des Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht. Bereits am 01. Juli trat die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft.
Hintergrund dieser herabsenken der Mehrwertsteuer ist die Wirtschaft wieder anzukurbeln und die Kaufkraft zu stärken. Damit wird aus den bislang geltenden 19% 16% und die bisher vergünstigten 7% werden auf 5% abgesenkt. Die Senkung gilt ab dem 01. Juli 2020 und ist bis einschließlich 31. Dezember diesen Jahres befristet.
Welches Datum muss auf der Rechnung angegeben werden?
Für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt entscheidend, wann die Ware geliefert wird. Der geringere Mehrwertsteuersatz darf nur angewendet werden, insofern die Warenlieferung zwischen dem 01.07.20020 und dem 31.12.2020 erfolgt.
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Werben mit einer Selbstverständlichkeit?
Eine der wichtigen Fragen war es, ob eine Abmahnung drohen könnte, weil damit geworben wird, die Mehrwert-Steuersenkung an die Kunden weiterzureichen. In der Regel gilt: Werben mit einer Selbstverständlichkeit ist unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Bei der temporären Senkung der Mehrwertsteuer allerdings, besteht keine Pflicht des Händlers, die Steuerersparnis an seine Kunden weiterzugeben. Die Regierung wünscht sich lediglich, dass Händler zum Wohle ihrer Kunden handeln, haben dies aber zu keiner Pflicht gemacht.
Wichtiger Hinweis zur Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen:
Laut § 14c UStG – unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, müssen bei Rechnungen ab dem 01.07.2020, welche noch die 19 % UST ausweisen, die 19% UST auch an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden!
Zum 01.01.2021 verhält sich dann wiederum anders. Laut § 12 USTG - Steuersätze gilt dann wieder der normale Steuersatz in Höhe von 19 % und muss generell gemeldet und abgeführt werden, unabhängig der Rechnungsaufstellung.
Sie haben weitere Fragen oder sind nicht sicher ob alle Kriterien bei der Umsetzung erfüllt wurden? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir finden sicherlich eine Lösung.
Quellen:
onlinehändler-news.de
bundesregierung.de
blitzrechner.de