Warum ein Meldeportal zum Hinweisgeberschutzgesetz?
Unternehmen, die u.g. Voraussetzungen der Beschäftigungszahlen oder Branchen haben, müssen bis zum 17. Dezember "interne Meldestellen" bereitstellen.
Diese Meldestellen müssen:
- leicht verständlich und erreichbar sein,
- die Meldung 3 Jahre lang dokumentieren,
- eine Antwortmöglichkeit und dessen Erreichbarkeit bereit stellen,
- allen Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden.
Daher bieten wir unseren Kunden ein eigenständiges Meldeportal, dass keinerlei personenbezogene Daten erhebt, den Dokumentationspflichten nachkommt und eine Antwortmöglichkeit auch ohne E-Mail-Adresse eines Meldenden bereit stellt. Unser Meldeportal kann auf Ihrem eigenen Webserver betrieben werden, auf der Unternehmens- Webseite eingebunden werden und verursacht keinerlei Nutzungs- oder Lizenzkosten. Wir berechnen bei Einrichtung lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr.
Wenn Sie Interesse an unserem Meldeportal haben, schreiben Sie uns gern: Jetzt unverbindlich anfragen
Sinn und Zweck vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine bedeutende rechtliche Maßnahme, die darauf abzielt, Whistleblower vor möglichen Repressalien zu schützen und die Offenlegung von Missständen anzuregen. Ein Hauptziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Informationen über Missstände am Arbeitsplatz oder in der öffentlichen Verwaltung offenlegen.
Durch den Schutz der Identität und die Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen sollen potenzielle Hinweisgeber ermutigt werden, Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten aufzudecken. Darüber hinaus möchte das Gesetz das Bewusstsein für Missstände schärfen und die Transparenz in Unternehmen und Behörden fördern. Indem Hinweisgeber dazu ermutigt werden, unethisches oder rechtswidriges Verhalten offen zu legen, kann das Hinweisgeberschutzgesetz zur Aufdeckung von Korruption, Betrug, Missbrauch von Ressourcen und anderen Verstößen beitragen.
Ein weiteres Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, die öffentliche Integrität und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken. Indem Whistleblower vor möglichen negativen Konsequenzen geschützt werden, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, den Schutz der Gesellschaft, der Umwelt und der Menschenrechte weiter zu verbessern. Dies trägt auch zur Verhinderung von Reputationsschäden und wirtschaftlichen Verlusten bei, die Unternehmen oder Behörden durch unethisches Verhalten erleiden könnten.
Welche Unternehmen müssen Meldestellen einrichten?
- Unternehmen der Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten
- Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten haben eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor
- Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben nach dem HinSchG spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben
- Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sind von der Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals ausgenommen
Bearbeitungsfristen nach § 17 HinSchG:
- Innerhalb von 7 Tagen muss der Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung erhalten
- Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung muss der Hinweisgeber über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert werden
Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber:
Eine der zentralen Schutzmaßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ist die Anonymität. Hinweisgeber können ihre Identität geheim halten, um mögliche Vergeltungsmaßnahmen seitens der Arbeitgeber oder anderer involvierter Parteien zu vermeiden. Diese Anonymität wird durch den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Hinweisgeber können sicher sein, dass ihre Informationen vertraulich behandelt werden und dass nur diejenigen Personen Zugriff auf ihre Daten haben, die für die Untersuchung der gemeldeten Missstände zuständig sind.
Ein weiteres wichtiges Element des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz. Arbeitnehmer, die Missstände melden, dürfen nicht aus diesem Grund gekündigt oder anderweitig benachteiligt werden. Sollte es dennoch zu Kündigungen oder anderen Repressalien kommen, haben die betroffenen Arbeitnehmer das Recht, Schadensersatz einzufordern. Dieser Kündigungsschutz ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber keine Angst vor beruflichen Konsequenzen haben und somit die Hemmschwelle, Missstände zu melden, verringert wird.
Darüber hinaus sieht das Hinweisgeberschutzgesetz auch eine finanzielle Unterstützung für Hinweisgeber vor. Dies dient als Anreiz, um Hinweisgeber zu ermutigen, Missstände zu melden. Hinweisgeber können bei bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen oder Belohnungen haben. Diese finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, die möglichen negativen Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Situation der Hinweisgeber abzufedern. Um die Schutzmaßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes effektiv umzusetzen, ist es wichtig, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen klare Richtlinien und Verfahren für die Meldung von Missständen etablieren. Dies beinhaltet die Einrichtung von Meldestellen, die Untersuchung von gemeldeten Vorfällen und die Sicherstellung, dass Hinweisgeber angemessen unterstützt werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansehen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html
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